Rauchmelderpflicht in Bayern ab 2018 – so ist sie geregelt

Rauchmelderpflicht in Bayern ab 2018 – so ist sie geregelt

In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben. Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern, in allen Fluren der Wohnung bzw. des Einfamilienhauses, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, installiert werden. Außerdem ist in Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum ein Rauchmelder auf jedem Stockwerk vorzusehen.

Die Installation des Rauchmelders liegt in der Verantwortung des Eigentümers, bei selbstgenutztem wie bei vermietetem Wohnraum. Die Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchmelders liegt in der Verantwortung des Mieters bzw. Bewohners, außer es ist mit dem Eigentümer anders geregelt.