Überspannungsschutz ist in allen neu geplanten Gebäuden verpflichtend

Nach DIN VDE 0100-100 ist es erforderlich, Personen und Nutztiere gegen Verletzungen und gegen schädigende Einwirkungen zu schützen, die eintreten können, wenn Fehler zwischen aktiven Teilen von Stromkreisen unterschiedlicher Spannungen entstehen.

Zudem müssen Personen und Nutztiere gegen Schäden durch Überspannung geschützt werden, die eintreten können, wenn atmosphärische Einwirkungen (z.B. Blitzeinschlag) oder Schaltüberspannungen entstehen.

Die negativen Auswirkungen der Überspannung können durch den Einsatz von Überspannungsschutzeinrichtungen (ÜSE/SPDs) herabgesetzt werden, sodass keine bzw. nur geringe Schäden zu erwarten sind.

Seit dem 14.12.2018 ist Überspannungsschutz im privaten Wohnungsbau und im kleinen Gewerbebau grundsätzlich Pflicht. Alle Anlagen, die vor dem 01.10.2016 geplant, aber noch nicht fertiggestellt wurden, müssen angepasst oder gegebenenfalls nachgerüstet werden.

Nach DIN VDE 0100-443 gilt: Der Einbau von Überspannungsschutzeinrichtungen ist immer dann gefordert, wenn transiente (kurzzeitige) Überspannungen Auswirkung haben können auf:

  • Ansammlungen von Personen z.B. in großen (Wohn-) Gebäuden, Büros, Schulen
  • Einzelpersonen, z.B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden

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